JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule
| Rechtsgebiete: | BAT, Erfüllerlaß NRW, BGB |
| Schlagworte: | Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule |
| Stichwort: | Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1.a) Mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer bestimmten Fallgruppe des Erfüllererlasses (auch in Verbindung mit einer Vergütungsgruppe) legen die Arbeitsvertragsparteien die vertragsgemäße Tätigkeit fest. b) Diese arbeitsvertragliche Festlegung wird nicht durch eine zwar mit dem unmittelbaren Vorgesetzten, aber ohne Kenntnis der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit geändert (BAG Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975). 2. Für die Beurteilung der "überwiegenden Verwendung" im Sinne des Erfüllererlasses ist auf die Pflichtstunden des angestellten Lehrers abzustellen. Aktenzeichen: 10 AZR 313/97 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 11. März 1998 - 10 AZR 313/97 - I. Arbeitsgericht Düsseldorf - 1 Ca 3655/96 - Urteil vom 05. November 1996 II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Sa 1810/96 - Urteil vom 12. März 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 313/97 | |
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