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Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 313/97 vom 11.03.1998

Rechtsgebiete:BAT, Erfüllerlaß NRW, BGB
Schlagworte:Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule
Stichwort:Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule
Leitsatz:Leitsätze:

1.a) Mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer bestimmten Fallgruppe des Erfüllererlasses (auch in Verbindung mit einer Vergütungsgruppe) legen die Arbeitsvertragsparteien die vertragsgemäße Tätigkeit fest.

b) Diese arbeitsvertragliche Festlegung wird nicht durch eine zwar mit dem unmittelbaren Vorgesetzten, aber ohne Kenntnis der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit geändert (BAG Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

2. Für die Beurteilung der "überwiegenden Verwendung" im Sinne des Erfüllererlasses ist auf die Pflichtstunden des angestellten Lehrers abzustellen.

Aktenzeichen: 10 AZR 313/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 11. März 1998
- 10 AZR 313/97 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 1 Ca 3655/96 -
Urteil vom 05. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 4 Sa 1810/96 -
Urteil vom 12. März 1997
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 313/97




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