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Eingruppierung einer Übersetzerin

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BAG – Urteil, 4 AZR 399/99 vom 21.06.2000

Rechtsgebiete:BAT 1975, BAT/BL, BAT, Protokollnotiz
Schlagworte:Eingruppierung einer Übersetzerin
Stichwort:Eingruppierung einer Übersetzerin
Leitsatz:Leitsätze:

Eine "eingehende" Textanalyse - nach der Protokollnotiz Nr. 6 Buchst. a eine der Voraussetzungen für einen als "schwierig" im Sinne der VergGr. IV a Fallgr. 3 BAT/BL zu bezeichnenden Text - ist erforderlich, wenn sich Sinn und Inhalt eines zu übersetzenden Textes nicht unmittelbar erschließen, sondern erst auf Grund mehrfacher Gedankenoperationen auf verschiedenen Ebenen und/oder unter Verwendung verschiedener gedanklicher Arbeitstechniken erschließen lassen.

Aktenzeichen: 4 AZR 399/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat
Urteil vom 21. Juni 2000
- 4 AZR 399/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 30. April 1998
Karlsruhe
- 4 Ca 532/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Urteil vom 12. Februar 1999
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 13 Sa 73/98 -
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 399/99




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