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Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 350/96 vom 10.12.1997

Rechtsgebiete:BGB 1975, VergGr.
Schlagworte:Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme
Stichwort:Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme
Leitsatz:Leitsatz:

Die Tätigkeit einer Angestellten für vollzugspolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr (Politesse) im Land Rheinland-Pfalz, die darin besteht, nach Maßgabe der in diesem Bundesland geltenden Verkehrsunfallaufnahme-Richtlinien unter Verwendung eines landeseinheitlichen Vordrucks Verkehrsunfälle aufzunehmen, erfordert keine "selbständigen Leistungen" im Sinne der VergGr. V c Fallgr. 1 a und 1 b BAT.

Aktenzeichen: 4 AZR 350/96
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 10. Dezember 1997
- 4 AZR 350/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 20. April 1995
Ludwigshafen - 4 Ca 1499/94 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 17. Januar 1996
Rheinland-Pfalz - 2 Sa 815/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 350/96




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