JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung einer Lehrkraft
| Rechtsgebiete: | BAT, Eingruppierungserlaß des Landes Berlin, Richtlinie 89/48/EWG |
| Schlagworte: | Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England |
| Stichwort: | Eingruppierung einer Lehrkraft |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften erworbene oder anerkannte Befähigung für einen Lehrberuf kann hinsichtlich vergütungsrechtlicher Gleichbehandlung mit einer deutschen Lehrkraft nach innerstaatlichem Recht von einem verwaltungsrechtlichen Gleichstellungsverfahren abhängig gemacht werden. 2. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, diesen Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Außer im Falle der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes haben sie von dessen positivem oder negativem Ergebnis auszugehen. Hinweise des Senats: Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung. Aktenzeichen: 10 AZR 571/98 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 07. Juli 1999 - 10 AZR 571/98 - I. Arbeitsgericht Berlin - 20 Ca 30745/97 - Urteil vom 17. Dezember 1997 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 12 Sa 8/98 - Urteil vom 12. Mai 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 571/98 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Eingruppierung einer Lehrkraft - Gleichbehandlung |
| Stichwort: | Eingruppierung einer Lehrkraft |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es nicht, Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen und Lehrkräfte ohne diese Befähigung verschiedenen Vergütungsgruppen zuzuordnen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag). 2. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz enthält kein Gebot zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in verschiedenen Ordnungs- oder Regelungsbereichen; ein Eingruppierungserlaß eines Bundeslandes für angestellte Lehrkräfte und der BAT betreffen verschiedene Ordnungsbereiche (Bestätigung der Rechtsprechung des Zehnten Senats, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - AP Nr. 149 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). Aktenzeichen: 4 AZR 547/97 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 30. September 1998 - 4 AZR 547/97 - I. Arbeitsgericht Göttingen - 3 Ca 323/93 - Urteil vom 28. Oktober 1994 II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 5 (2) Sa 2202/94 E - Urteil vom 05. Mai 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 547/97 | |
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