JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin in den Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW
| Rechtsgebiete: | TVG, LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW |
| Schlagworte: | Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin in den Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW |
| Stichwort: | Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin in den Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW |
| Leitsatz: | 1. Kontrollschaffner sind Beschäftigte in der Bewachung in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der Entgeltgruppe 2.010 des Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW v. 11.05.2006. 2. Unter Bewachung im Sinne des Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW ist jedes dienstliche Aufpassen zu verstehen. Der Begriff wird insoweit in einem weiteren Sinne verwendet als in § 34a GewO. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 17 Sa 1151/07 | |
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