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JuraForum.deUrteileSchlagwörterEEingruppierung einer Kinderbetreuerin in der Kinderstube eines Möbelmarktes 

Eingruppierung einer Kinderbetreuerin in der Kinderstube eines Möbelmarktes

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 222/97 vom 03.12.1997

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Eingruppierung einer Kinderbetreuerin in der Kinderstube eines Möbelmarktes
Stichwort:Eingruppierung einer Kinderbetreuerin in der Kinderstube eines Möbelmarktes
Leitsatz:Leitsatz:

Die Tätigkeit als Kinderbetreuerin in der Kinderstube eines Möbelhauses, die darin besteht, Kinder von Kunden zu beaufsichtigen und zu betreuen, während die Eltern einkaufen, ist nicht als Tätigkeit einer Kindergärtnerin im Sinne der Einzelhandelstarifverträge anzusehen.

Aktenzeichen: 10 AZR 222/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 03. Dezember 1997
- 10 AZR 222/97 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 07. Dezember 1995
Schwerin - 8 Ca 2642/95 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 06. Februar 1997
Mecklenburg-Vorpommern - 1 Sa 39/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 222/97




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