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Eingruppierung einer Kassenaufsicht

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LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 422/08 vom 14.04.2008

Rechtsgebiete:Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW
Schlagworte:Eingruppierung einer Kassenaufsicht
Stichwort:Eingruppierung einer Kassenaufsicht
Leitsatz:1. Die allgemeinen Merkmale einer tariflichen Vergütungsgruppe sind erfüllt, wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiele zu dieser Vergütungsgruppe genannt sind (im Anschluss an BAG Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 696/05).

2. Wird eine Arbeitnehmerin aufgrund einer Anweisung der Personalleitung als Kassenaufsicht eingeplant, übt sie entsprechende Tätigkeiten aus und wird sie auch in einem Bericht der Unternehmensrevision als Kassenaufsicht bezeichnet, erfüllt sie die Voraussetzungen des Tätigkeitsbeispiels Kassenaufsicht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 422/08




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