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Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 685/07 vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, BGB
Schlagworte:Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule
Stichwort:Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule
Leitsatz:1. Nr. 8 der Vorbemerkungen zu den SächsLehrerRL, nach der "Lehrkräfte in der Funktion als Fachleiter oder Fachberater an öffentlichen Schulen ... wie Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für zwei ordentliche Unterrichtsfächer der entsprechenden Schulform (Schulart) bzw. denen gleichgestellte Lehrkäfte eingruppiert" werden, ist eine Rechtsfolgeverweisung. Lehrkräfte in der Funktion als Fachberater sind daher allein wegen der Tätigkeit in dieser Aufgabe wie die als Bezugsgruppe genannten Lehrkräfte eingruppiert, ohne dass es darauf ankommt, ob sie über deren Lehrbefähigung verfügen.

2. Der Fachberater an einer Förderschule im Freistaat Sachsen ist danach in VergGr. IIa BAT-O eingruppiert.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 685/07




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