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Eingruppierung einer Diplom-Restauratorin

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 574/97 vom 21.10.1998

Rechtsgebiete:BAT-O
Schlagworte:Eingruppierung einer Diplom-Restauratorin
Stichwort:Eingruppierung einer Diplom-Restauratorin
Leitsatz:Leitsätze:

1. Diplom-Restauratoren, die mit Tätigkeiten betraut sind, für deren ordnungsgemäße Ausführung eine wissenschaftliche Ausbildung an einer Kunsthochschule erforderlich ist, sind in die VergGr. II a des Teils II Abschnitt K der Anlage 1 a zum BAT-O/BL eingruppiert.

2. Eine vergleichende Betrachtung mit an kunstgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Sammlungen und Forschungseinrichtungen beschäftigten sonstigen Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung mit entsprechender Tätigkeit ist daher für solche Diplom-Restauratoren nicht erforderlich.

Hinweise des Senats:

vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen

Aktenzeichen: 4 AZR 574/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 21. Oktober 1998
- 4 AZR 574/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 19 Ca 25881/96 -
Urteil vom 06. Februar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 8 Sa 58/97 -
Urteil vom 30. Juli 1997
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 574/97




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