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Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 643/99 vom 18.10.2000

Rechtsgebiete:BAT-O, Änderungstarifvertrag, Lehrerrichtlinien-O der TdL, Richtlinien des Freistaats Sachsen
Schlagworte:Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule
Stichwort:Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule
Leitsatz:Leitsätze:

Die Vorbemerkung Nr. 1 zu den Sächsischen Lehrereingruppierungsrichtlinien, wonach Lehrkräfte, die an einer anderen als ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform (Schulart) verwendet werden, "entsprechend ihrer Lehrbefähigung" vergütet werden, gewährleistet lediglich eine dem jeweiligen Eingangsamt entsprechende Vergütung. Ein Bewährungsaufstieg wird damit nicht eröffnet.

Aktenzeichen: 10 AZR 643/99
Bundesarbeitsgericht 10. Senat
Urteil vom 18. Oktober 2000
- 10 AZR 643/99 -

I. Arbeitsgericht
Leipzig
- 17 Ca 1014/98 -
Urteil vom 17. Juni 1998

II. Sächsisches
Landesarbeitsgericht
- 9 Sa 957/98 -
Urteil vom 9. September 1999
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 643/99




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