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Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt. Jugendamtes

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 539/97 vom 30.09.1998

Rechtsgebiete:BAT 1975, VergGr.
Schlagworte:Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt. Jugendamtes
Stichwort:Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt. Jugendamtes
Leitsatz:Aktenzeichen: 4 AZR 539/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 30. September 1998
- 4 AZR 539/97 -

Leitsatz:

Ein Diplom-Pädagoge und Sozialarbeiter ohne Berufspraktikum und ohne staatliche Anerkennung, der die Aufgaben der "örtlichen Betreuungsbehörde" wahrnimmt, die dem Jugendamt einer Stadt zugeordnet ist, ist nicht in die Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst, sondern in die Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT eingruppiert.

I. Arbeitsgericht
Wesel
- 5 Ca 38/97 -
Urteil vom 27. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 13 Sa 606/97 -
Urteil vom 31. Juli 1997
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 539/97




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