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Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 29/97 vom 11.11.1997

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Leitsatz:

Schließt sich unmittelbar an ein befristetes Arbeitsverhältnis ein weiteres Arbeitsverhältnis an, so wird eine erneute Eingruppierung nach § 99 BetrVG nicht erforderlich, wenn sich weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch das maßgebliche Entgeltgruppenschema ändern.

Aktenzeichen: 1 ABR 29/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 11. November 1997
- 1 ABR 29/97 -

I. Arbeitsgericht Beschluß vom 01. Februar 1996
Hamburg - 8 BV 10/95 -

II. Landesarbeitsgericht Beschluß vom 23. Januar 1997
Hamburg - 7 TaBV 4/96 -
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 29/97




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