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Eingruppierung bei Tariflücke

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 931/98 vom 21.06.2000

Rechtsgebiete:BAT 1975, Anlage 1 a Teil II
Schlagworte:Eingruppierung bei Tariflücke
Stichwort:Eingruppierung bei Tariflücke
Leitsatz:Leitsätze:

1. Bei der Schließung einer unbewußten Tariflücke in der Vergütungsordnung zum BAT ist darauf abzustellen, wie darin artverwandte und vergleichbare Tätigkeiten bewertet werden (ständige Rechtsprechung des Senats).

2. Die Vergleichbarkeit von Dauer, Intensität und wissenschaftlicher Ausrichtung der Ausbildungen zu zwei verschiedenen Berufen für sich allein ist nicht geeignet, die Ausfüllung einer Tariflücke in der Vergütungsordnung zu begründen.

Aktenzeichen: 4 AZR 931/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 21. Juni 2000
- 4 AZR 931/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 28 Ca 315/96 -
Urteil vom 6. November 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 8 Sa 9/98 -
Urteil vom 29. Juni 1998
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 931/98




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