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Eingruppierung bei Mischtätigkeiten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 13/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:BAT-O/VKA, TV TechnAng
Schlagworte:Eingruppierung bei Mischtätigkeiten, Spezialitätsgrundsatz
Stichwort:Eingruppierung bei Mischtätigkeiten
Leitsatz:Aus dem eingruppierungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ergibt sich, dass bei Mischtätigkeiten jeder einzelne Arbeitsvorgang dem jeweils speziellen Tätigkeitsmerkmal innerhalb des tariflichen Vergütungssystems zugeordnet wird, ohne dass es auf eine vorherige Zuordnung der Gesamttätigkeit des Angestellten zu bestimmten Tatbestandselementen der Tätigkeitsmerkmale (zB Technischer Angestellter) ankommt.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 13/08




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