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Eingruppierung als Oberarzt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 990/08 vom 15.12.2008

Rechtsgebiete:TV-Ä
Schlagworte:Eingruppierung als Oberarzt
Stichwort:Eingruppierung als Oberarzt
Leitsatz:1. Nach der Eingruppierungsregelung in § 12 TV-Ä ist derjenige Oberarzt, dem medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.

2. Dafür ist es nicht ausreichend, dass der Arzt in der Vergangenheit als Oberarzt bezeichnet worden ist (Titularoberarzt).

3. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen und das Stellen und Korrigieren von Klausuren erfüllt die tarifvertraglichen Voraussetzungen nicht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 990/08



LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 843/08 vom 27.10.2008

Rechtsgebiete:TV-Ä
Schlagworte:Eingruppierung als Oberarzt
Stichwort:Eingruppierung als Oberarzt
Leitsatz:1. Nach der Eingruppierungsregelung im TV-Ä ist derjenige Oberarzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist.

2. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn der Arzt in der Vergangenheit in dienstlichen Unterlagen und Vorlesungsverzeichnissen als Oberarzt bezeichnet worden ist (Titularoberarzt).

3. Auch die Abwesenheitsvertretung des Chefarztes, soweit sie nicht mehr als 50 % der Arbeitszeit ausmacht, reicht hierfür nicht aus.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 843/08


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