JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingruppierung als Oberarzt
| Rechtsgebiete: | TV-Ä |
| Schlagworte: | Eingruppierung als Oberarzt |
| Stichwort: | Eingruppierung als Oberarzt |
| Leitsatz: | 1. Nach der Eingruppierungsregelung in § 12 TV-Ä ist derjenige Oberarzt, dem medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist. 2. Dafür ist es nicht ausreichend, dass der Arzt in der Vergangenheit als Oberarzt bezeichnet worden ist (Titularoberarzt). 3. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen und das Stellen und Korrigieren von Klausuren erfüllt die tarifvertraglichen Voraussetzungen nicht. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 990/08 | |
| Rechtsgebiete: | TV-Ä |
| Schlagworte: | Eingruppierung als Oberarzt |
| Stichwort: | Eingruppierung als Oberarzt |
| Leitsatz: | 1. Nach der Eingruppierungsregelung im TV-Ä ist derjenige Oberarzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist. 2. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn der Arzt in der Vergangenheit in dienstlichen Unterlagen und Vorlesungsverzeichnissen als Oberarzt bezeichnet worden ist (Titularoberarzt). 3. Auch die Abwesenheitsvertretung des Chefarztes, soweit sie nicht mehr als 50 % der Arbeitszeit ausmacht, reicht hierfür nicht aus. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 843/08 | |
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