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Eingruppierung als Meister

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LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 4 TaBV 2/05 vom 04.05.2005

Rechtsgebiete:Gehaltsrahmenabkommen für Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NRW
Schlagworte:Eingruppierung als Meister
Stichwort:Eingruppierung als Meister
Leitsatz:Eine Eingruppierung als Meister in die Gehaltsgruppe M 1 des Gehaltsrahmenabkommens der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen setzt eine ausdrückliche Bestellung des betroffenen Arbeitnehmers im Betrieb voraus.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 4 TaBV 2/05




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