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Eingriffsverwaltung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 8 U 191/08 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, GG, NStrG
Schlagworte:Verkehrssicherungspflicht bei umgestürztem Straßenbaum
Stichwort:Eingriffsverwaltung
Leitsatz:1. Ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes seitens einer Gemeinde gem. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG liegt auch dann vor, wenn die Gemeinde ein Privatunternehmen mit der Beseitigung einer Aufwölbung auf einem Gehweg beauftragt, das Unternehmen dann Wurzeln eines an der Straße stehenden Baumes entfernt, und dieser später mangels hinreichender Verankerung umfällt, wodurch eine vorbeifahrende Radfahrerin verletzt wird.

2. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt hier dann vor, wenn erkennbar für die Standsicherheit des Baumes wesentliche Wurzeln entfernt werden oder nicht zumindest nach Entfernung einzelner Wurzeln eine Überprüfung des Baumes (hier: Robinie als Flachwurzler) erfolgt, um zu klären, ob überhaupt noch genügend Haltewurzeln vorhanden sind.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 191/08



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 B 2553/08 vom 10.03.2009

Rechtsgebiete:HSchG, HVwVfG
Schlagworte:Beendigung, Dienstobliegenheit, Entbinding, Kommissariat, Rechtsform, Verwaltungsakt
Stichwort:Eingriffsverwaltung
Leitsatz:Es bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn der Dienstherr die Form des Verwaltungsaktes wählt, um einen kommissarischen Schulleiter bei Nichtbewährung von den ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu entbinden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 B 2553/08

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 9 B 1788/08 vom 02.02.2009

Rechtsgebiete:GebO NRW, AGT zur AVerwGebO
Stichwort:Eingriffsverwaltung
Leitsatz:Für die Höhe einer Verwaltungsgebühr für Eingriffsverwaltungsakte ist allein der für die Amtshandlung im Wege der Pauschalierung und Typisierung zu veranschlagende Verwaltungsaufwand maßgeblich. Tarifstelle 17.8 AGT zur AVerwGebO ist deshalb mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nichtig.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 9 B 1788/08

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 B 2166/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, GG, HENatG, HV
Schlagworte:Beseitigung, Gartenhütte, Gleichheitssatz
Stichwort:Eingriffsverwaltung
Leitsatz:Auch im Bereich der gebundenen Eingriffsverwaltung, in dem die Behörde an sich zum Eingriff verpflichtet ist, hat diese neben der Verpflichtung nach einfachem Gesetzesrecht auch den Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden.

Die Behörde verletzt den Bürger in seinen Rechten, wenn sie nur in seinem Fall dem Gesetz Geltung verschafft und lediglich ihm gegenüber eine hoheitliche Maßnahme erlässt, während in anderen vergleichbaren Fällen ohne sachlichen Grund der behördliche Eingriff ausbleibt und dadurch höherrangiges Recht - der Gleichbehandlungsgrundsatz - missachtet wird. Dies schließt es nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen der Behörde nach Lage des Einzelfalls sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, wenn die Behörde nicht von sich aus einen Fall herausgreift, sondern ohnehin mit ihm befasst ist und auf die illegale Bautätigkeit zeitnah reagiert.

Aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz ergibt sich keine allgemein gültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände.

Dies eröffnet der Aufsichtsbehörde aber in der Regel nicht die Möglichkeit, nur gegen neue Vorhaben einzuschreiten und bestehende Nutzungen bis zu deren (freiwilliger) Aufgabe zu dulden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 B 2166/08


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