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Eingriff in Natur und Landschaft

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 A 52.07 vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:GG, FStrG, NatSchG LSA
Schlagworte:Eingriff in Natur und Landschaft, Ersatzmaßnahme, Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, vorhabenfremder Kompensationsbedarf, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Existenzgefährdung, landwirtschaftlicher Betrieb
Stichwort:Eingriff in Natur und Landschaft
Leitsatz:1. Die Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, die erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff in Natur und Landschaft festzusetzen, beschränkt sich auf den Eingriff, der Gegenstand der Planfeststellung ist. Die Planfeststellungsbehörde ist nicht befugt, im Rahmen eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses eine Ersatzmaßnahme zur Deckung eines Kompensationsbedarfs anzuordnen, der (teilweise) durch eine aufgrund eines gemeindlichen Bebauungsplans (§ 17b Abs. 2 Satz 1 FStrG) verwirklichte Straßenbaumaßnahme ausgelöst wird. Das gilt auch dann, wenn die planfestgestellte und die durch Bebauungsplan zugelassene Straße in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang und in der Straßenbaulast desselben Hoheitsträgers stehen.

2. Ungeachtet der Frage, ob es auch mit Blick auf die Möglichkeit von Ersatzzahlungen (hier: gemäß § 21 NatSchG LSA) überhaupt zulässig ist, zugunsten einer naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme die Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kauf zu nehmen, erfordert es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot), im Planfeststellungsbeschluss substantiiert darzulegen, dass trotz entsprechender Bemühungen um vorrangig heranzuziehende Flächen der öffentlichen Hand und mangels anderer geeigneter Flächen Privater gerade die Inanspruchnahme der Flächen dieses Betriebes erforderlich und die Hinnahme seiner Existenzgefährdung im Hinblick auf das öffentliche Interesse an einer Kompensation des mit dem Straßenneubau verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft verhältnismäßig ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 A 52.07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 26.06 vom 04.10.2006

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Eingriff in Natur und Landschaft, Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen, Eingriffsflächen, Bebauungszusammenhang, gerichtliche Kontrolldichte, "ungefragte" Fehlersuche
Stichwort:Eingriff in Natur und Landschaft
Leitsatz:Ob die Voraussetzungen des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB gegeben sind, unterliegt uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle.

Die Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, stellt keinen Rechtssatz dar, sondern umschreibt eine Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (im Anschluss an Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 <196 f.>).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 26.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 7.06 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG 1993, BNatSchG 1998, BNatSchG 2002
Schlagworte:Flächennutzungsplan, Windenergieanlage, Konzentrationszone, Eingriff in Natur und Landschaft, Eingriffsregelung, Ausgleich, Abwägung
Stichwort:Eingriff in Natur und Landschaft
Leitsatz:Weist ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 7.06

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 04.1501 vom 13.04.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB 1998, BauGB, BNatSchG 2002
Schlagworte:Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan für Reitsportanlage, Abwägungsgebot, Eingriff in Natur und Landschaft, Ermittlung des Ausgleichsbedarfs, Leitfaden "Bauen und Planen im Einklang mit Natur und Landschaft" des StMLU, Kostenpflicht des Beigeladenen
Stichwort:Eingriff in Natur und Landschaft
Leitsatz:Wenn sich die Gemeinde bei der Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung an einer geeigneten Arbeitshilfe orientiert (hier: Leitfaden "Bauen und Planen im Einklang mit Natur und Landschaft" des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. Auflage Januar 2003), muss sie diese jedenfalls in den maßgebenden Punkten widerspruchsfrei anwenden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.1501


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