JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eingriff in Natur und Landschaft
| Rechtsgebiete: | GG, FStrG, NatSchG LSA |
| Schlagworte: | Eingriff in Natur und Landschaft, Ersatzmaßnahme, Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, vorhabenfremder Kompensationsbedarf, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot, Existenzgefährdung, landwirtschaftlicher Betrieb |
| Stichwort: | Eingriff in Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | 1. Die Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, die erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff in Natur und Landschaft festzusetzen, beschränkt sich auf den Eingriff, der Gegenstand der Planfeststellung ist. Die Planfeststellungsbehörde ist nicht befugt, im Rahmen eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses eine Ersatzmaßnahme zur Deckung eines Kompensationsbedarfs anzuordnen, der (teilweise) durch eine aufgrund eines gemeindlichen Bebauungsplans (§ 17b Abs. 2 Satz 1 FStrG) verwirklichte Straßenbaumaßnahme ausgelöst wird. Das gilt auch dann, wenn die planfestgestellte und die durch Bebauungsplan zugelassene Straße in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang und in der Straßenbaulast desselben Hoheitsträgers stehen. 2. Ungeachtet der Frage, ob es auch mit Blick auf die Möglichkeit von Ersatzzahlungen (hier: gemäß § 21 NatSchG LSA) überhaupt zulässig ist, zugunsten einer naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme die Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes in Kauf zu nehmen, erfordert es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot), im Planfeststellungsbeschluss substantiiert darzulegen, dass trotz entsprechender Bemühungen um vorrangig heranzuziehende Flächen der öffentlichen Hand und mangels anderer geeigneter Flächen Privater gerade die Inanspruchnahme der Flächen dieses Betriebes erforderlich und die Hinnahme seiner Existenzgefährdung im Hinblick auf das öffentliche Interesse an einer Kompensation des mit dem Straßenneubau verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft verhältnismäßig ist. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 A 52.07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Eingriff in Natur und Landschaft, Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen, Eingriffsflächen, Bebauungszusammenhang, gerichtliche Kontrolldichte, "ungefragte" Fehlersuche |
| Stichwort: | Eingriff in Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | Ob die Voraussetzungen des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB gegeben sind, unterliegt uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle. Die Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, stellt keinen Rechtssatz dar, sondern umschreibt eine Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (im Anschluss an Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 <196 f.>). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 26.06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BNatSchG 1993, BNatSchG 1998, BNatSchG 2002 |
| Schlagworte: | Flächennutzungsplan, Windenergieanlage, Konzentrationszone, Eingriff in Natur und Landschaft, Eingriffsregelung, Ausgleich, Abwägung |
| Stichwort: | Eingriff in Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | Weist ein Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aus, ist es im Allgemeinen mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar, die Regelung des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dem Verfahren der Vorhabengenehmigung und, wenn die Bereitstellung der für den Ausgleich erforderlichen Flächen nicht auf andere Weise gesichert ist, der Aufstellung eines Bebauungsplans vorzubehalten. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 7.06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB 1998, BauGB, BNatSchG 2002 |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan für Reitsportanlage, Abwägungsgebot, Eingriff in Natur und Landschaft, Ermittlung des Ausgleichsbedarfs, Leitfaden "Bauen und Planen im Einklang mit Natur und Landschaft" des StMLU, Kostenpflicht des Beigeladenen |
| Stichwort: | Eingriff in Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | Wenn sich die Gemeinde bei der Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung an einer geeigneten Arbeitshilfe orientiert (hier: Leitfaden "Bauen und Planen im Einklang mit Natur und Landschaft" des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2. Auflage Januar 2003), muss sie diese jedenfalls in den maßgebenden Punkten widerspruchsfrei anwenden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 04.1501 | |
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