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Eingriff in bestehendes Altrecht

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 03.3228 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:VwGO, WHG, FiG, BayVwVfG
Schlagworte:Wasserrechtliche Bewilligung, Anfechtung einer Benutzungsauflage, Gesetzgebungskompetenz im Fischereirecht, Eingriff in bestehendes Altrecht, Wasserwirtschaftliches Wohl der Allgemeinheit, Bewirtschaftungsermessen, Prüfung der Verhältnismäßigkeit, Bestandsschutz- und Rentabilitätsinteresse
Stichwort:Eingriff in bestehendes Altrecht
Leitsatz:1. Zur Erhaltung der Fischfauna kann von einem Erlaubnis- oder Bewilligungsinhaber nach § 4 Abs. 2 Nr. 2a WHG die Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines aufgestauten Fließgewässers gefordert werden, ohne dass die Voraussetzungen der entsprechenden landesfischereirechtlichen Vorschriften erfüllt sein müssten.

2. Die mit einer neu erteilten wasserrechtlichen Gestattung verbundene Verpflichtung zum Ausgleich benutzungsbedingter ökologischer Beeinträchtigungen stellt auch in den Fällen, in denen die Benutzungsanlage zugleich der Ausübung eines Altrechts dient, regelmäßig keinen Eingriff in dieses Recht dar.

3. Das Interesse eines Gewässerbenutzers an der Rentabilität seines bestehenden Betriebs begründet keine zwingende Zumutbarkeitsschranke für wasserwirtschaftlich erforderliche Nebenbestimmungen, sondern kann nur im Rahmen der Ermessensentscheidung als Abwägungsgesichtspunkt berücksichtigt werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 03.3228




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