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Eingriff in bestehende Nebentätigkeitsvereinbarungen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 2.00 vom 27.02.2001

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, BBG, Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz, Verordnung zur Änderung der BNV, GG
Schlagworte:Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit, Nebentätigkeit eines beamteten Chefarztes, Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Krankenhauses, Nutzungsentgelt wegen Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Krankenhauses auf beamtenrechtlicher Grundlage, Änderung des Nebentätigkeitsrechts, Eingriff in bestehende Nebentätigkeitsvereinbarungen, Verfassungsmäßigkeit des Eingriffs.
Stichwort:Eingriff in bestehende Nebentätigkeitsvereinbarungen
Leitsatz:Leitsatz:

Das Privatliquidationsrecht beamteter Chefärzte genießt ungeachtet dessen, ob es auf vertraglicher Grundlage oder auf einer Nebentätigkeitsgenehmigung beruht, keinen absoluten Bestandsschutz (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung).

Urteil des 2. Senats vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 -

I. VG Gelsenkirchen vom 23.11.1999 - Az.: VG 12 K 3818/88 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 2.00




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