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Eingriff in Natur und Landschaft

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1388/01 vom 21.01.2002

Rechtsgebiete:BauGB, GG
Schlagworte:Umweltschutz, Eingriff in Natur und Landschaft, Ausgleichsmaßnahme, Dorfgebiet, Etikettenschwindel, Lastengleichheit
Stichwort:Eingriff in Natur und Landschaft
Leitsatz:1. Die bloße Erwähnung einer vertraglich nicht abgesicherten, auf einem außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstück der Gemeinde vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme in der Begründung des Bebauungsplans genügt jedenfalls nur dann den Anforderungen des § 1 a Abs. 3 S. 3 BauGB, wenn die geplante Maßnahme nach Art und Umfang präzise beschrieben wird und damit feststeht, was die Gemeinde zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe zu tun gedenkt.

2. Ein ausschließlich mit Wohnhäusern bebautes Gebiet kann nur dann als Dorfgebiet ausgewiesen werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass in dem Gebiet in absehbarer Zeit Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe errichtet werden.

3. Zum Grundsatz der Lastengleichheit in der Bauleitplanung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1388/01




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