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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10138/09.OVG vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG
Schlagworte:Vorausleistungen, Erschließungsbeitrag, endgültige Herstellung, Herstellung, Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahme, Eingriff, Naturhaushalt, erhebliche Beeinträchtigung, Beeinträchtigung
Stichwort:Eingriff
Leitsatz:Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge kommt es nicht auf die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen und damit nicht auf die Erfüllung der Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB an. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde die Erforderlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen rechtsirrig verneinen sollte (im Anschluss an BVerwGE 97, 62 [67f]; OVG RP, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01.OVG -, veröffentlicht in ESOVG).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10138/09.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10469/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK
Schlagworte:abgeleitetes Aufenthaltsrecht, abhängiges Aufenthaltsrecht, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Absicht des Gesetzgebers, Altfallregelung, Anspruch, atypisch, Aufenthalt, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich relevante Umstände, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Ausreise, Ausreisehindernis, Ausreisepflicht, Bleiberechtsbeschluss, Duldung, einfinden, eingliedern, Eingriff, Eltern, Elternteil, Entstehungsgeschichte, Ermessen, Ermessensentscheidung, Erwerbstätigkeit, geduldet, gesetzliche Altfallregelung, getäuscht, Herkunft, Identität, Integration, integriert, kausal, Kausalität, Kausalitätserfordernis, Kind, minderjährig, minderjähriges Kind, notwendig, notwendiger Eingriff, Privatleben, rechtliche Gründe, rechtstreu, rechtstreues Verhalten, Reintegration, Rückkehr, Sinn und Zweck, Sprache, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, täuschen, Täuschung, Unmöglichkeit der Ausreise, unzumutbar, Unzumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Wiedereingliederung, Ziel des Gesetzes, zumutbar, Zumutbarkeit.
Stichwort:Eingriff
Leitsatz:Eine gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung entgegenstehende vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände liegt auch dann vor, wenn die Täuschung nicht kausal für den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet war.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10469/09.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10959/08.OVG vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Aufwand, Bereithalten, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Computer, Eingriff, Empfang, Finanzierung, Flucht, Gebühr, Gebührenmoratorium, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gesetzgebungskompetenz, Gerät, Gleichheit, Hörfunk, Information, Informationsfreiheit, Informationsquelle, Internet, Internetzugang, Konvergenz, milderes Mittel, Mittel, multifunktional, neuartig, Nutzung, öffentlich-rechtlich, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Personal Computer, PC, privat, Radio, Rechner, Rundfunk, Rundfunkempfang, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkfreiheit, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkprogramm, Rundfunkteilnehmer, ungehindert, unentgeltlich, verfassungsrechtlich, Verfassungsrecht, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Vollzugsdefizit, Zugang, zum Empfang bereithalten
Stichwort:Eingriff
Leitsatz:1. Ein Rechner (Personal Computer - PC - ) mit Internetzugang ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

2. Ein Rechtsanwalt, der einen Rechner mit Internetzugang in seiner Kanzlei einsetzt, hält ein Rundfunkempfangsgerät jedenfalls dann zum Empfang bereit, wenn er kein anderes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.

3. Die Rundfunkgebührenpflicht für das Bereithalten eines solchen Rechners zum Rundfunkempfang begegnet in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10959/08.OVG

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 103/08 vom 24.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arzthaftung, Aufklärung, Eingriff, Zeitpunkt, Patient, Entscheidungsfreiheit
Stichwort:Eingriff
Leitsatz:Eine medizinische Aufklärung ist nur dann rechtzeitig, wenn der Patient ohne vermeidbaren Druck in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung für oder gegen den Eingriff frei zu treffen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Eltern eines wenige Wochen alten Kindes erst am Vorabend einer lebenswichtigen, aber nicht akut indizierten Herzoperation über deren Risiken informiert werden, nachdem das Kind schon operationsvorbereitenden Maßnahmen (u.a. Ultraschalluntersuchungen, Herzkatheder, Monitorüberwachung) unterzogen worden ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 103/08


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