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Eingliederungsleistung -Reisekostenerstattung für die Wahrnehmung eines Melde- bzw Beratungstermins

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 14/7b AS 50/06 R vom 06.12.2007

Rechtsgebiete:SGB I, SGB II, SGB III
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -Reisekostenerstattung für die Wahrnehmung eines Melde- bzw Beratungstermins - Ermessensleistung
Stichwort:Eingliederungsleistung -Reisekostenerstattung für die Wahrnehmung eines Melde- bzw Beratungstermins
Leitsatz:Bei Ermessensentscheidungen des Grundsicherungsträgers über Fahrkosten zu Melde- oder Beratungsterminen sind die Direktiven des § 39 SGB I zu beachten. Eine Ablehnung der Kostenübernahme kommt gegenüber Leistungsempfängern nach dem SGB II in der Regel nicht in Betracht.
Volltext: BSG - Urteil, B 14/7b AS 50/06 R




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