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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 20.03 vom 16.06.2004

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, Mindestbestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft, Scheitern der Ehe, Verlängerung des abgeleiteten Aufenthaltsrechts, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, nachträgliche zeitliche Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis, Eingliederungsjahr, Ermessensentscheidung, Wiederaufgreifen
Stichwort:Eingliederungsjahr
Leitsatz:Die seit Juni 2000 geltende Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG, die für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatten nicht mehr eine vierjährige, sondern nur noch eine zweijährige Bestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft voraussetzt, ist auf Verlängerungsanträge, die bei In-Kraft-Treten der Neuregelung noch nicht bestandskräftig beschieden worden sind, auch dann anzuwenden, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor diesem Zeitpunkt geendet hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 20.03




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