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Eingliederungshilfe geeignete Schule Schulen für Behinderte Streitwert

Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 O 100/02 vom 04.11.2002

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Eingliederungshilfe geeignete Schule Schulen für Behinderte Streitwert
Stichwort:Eingliederungshilfe geeignete Schule Schulen für Behinderte Streitwert
Leitsatz:1. In Hauptsacheverfahren betreffend die Übernahme von Eingliederungshilfe für die Beschulung in besonderen Schulen für Behinderte ist als Streitwert der Auffangwert nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG festzusetzen, wenn die Beteiligten über die geeignetste Schule streiten.

2. Im Eilverfahren können die besonderen Umstände des Falles Abschläge gebieten.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 100/02




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