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Eingliederungshilfe für einen geistig Behinderten

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 01.2064 vom 13.04.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB XII
Schlagworte:Sozialhilfe, Eingliederungshilfe für einen geistig Behinderten, der bereits seit seiner Kindheit in einer Pflegefamilie lebt, kein Anspruch gegen den örtlichen Sozialhilfeträger auf Eingliederungshilfe, wenn der überörtliche Träger (auch) den Eingliederungshilfebedarf durch freiwillige Leistungen deckt
Stichwort:Eingliederungshilfe für einen geistig Behinderten
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 01.2064




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