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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10256/08.OVG vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, FStrG, UVPG, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehler, Abwägungsgebot, Ausgleichsmaßnahme, B 256, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Bundesstraße, Erforderlichkeit, Durchgangsverkehr, Finanzierung, Finanzierungszusage, Festsetzung, Gemengelage, Geschossflächenzahl, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Grundflächenzahl, Immissionen, Immissionsschutz, Konfliktbewältigung, Lärmimmissionen, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Maß der baulichen Nutzung, Negativplanung, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Ortskern, Ortsüblichkeit, Planrechtfertigung, Planungsermessen, Prägung, Prognose, Prognosezeitraum, Schallleistungspegel, Schallschutz, aktiver Schallschutz, passiver Schallschutz, Städtebaupolitik, Straßenbau, Trassenführung, Trennungsgebot, Trennungsgrundsatz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Verkehrsentwicklung, Verkehrsgeräusche, Verkehrsprognose
Stichwort:eingeschränktes Gewerbegebiet
Leitsatz:1. Der Planungsträger hat bei planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden. Dabei reicht eine dem Grunde nach vorliegende Fördermittelzusage aus, um eine Planrechtfertigung nach § 1 Abs. 3 BauGB annehmen zu können.

2. Das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG kann im Einzelfall nach Maßgabe des § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB unbeachtlich sein (hier bejaht).

3. Bei der Festsetzung einer Straße durch Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) gehört insbesondere der Verkehrslärmschutz als ein wichtiger Teilaspekt des Immissionsschutzes zu den abwägungsrelevanten Belangen (hier: Planung einer innerörtlichen Umgehungsstraße und gleichzeitige Neugliederung eines Gewerbegebietes).

4. Zu den Anforderungen einer Überschreitung des nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10256/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11709/05.OVG vom 04.07.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, LBauO, BNatSchG, LPflG, EGRL 92/43
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Erhaltungsziel, Arterhaltungsziel, Bechsteinfledermaus, Schlingnatter, Gelbbauchunke, Kammmolch, Wildkatze, FFH-Verträglichkeit, FFH-Verträglichkeitsprüfung, FFH-Vorprüfung, Screening, erhebliche Beeinträchtigung, potenzielles FFH-Gebiet, Gebietsliste, Artenschutz, Erforderlichkeit, Bedarfslage, artenschutzrechtliches Verbot, IFSP, Schallleistungspegel, Bestimmtheit, Verweisung, DIN 18005, Geruchsimmissionsrichtlinie, GIRL, Verkündung, Stichstraße, Wendehammer, Verkehrsgefährdung, Jagdhabitat, Quartierbaum, Standortalternative, Alternativenprüfung, Abwägung, Abwägungsgebot, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Lärmschutzwall, Lärmschutzwand, Trennungsgebot, Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Wohngebiet, reines Wohngebiet, Lebensraumerhaltungsziel
Stichwort:eingeschränktes Gewerbegebiet
Leitsatz:Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

Die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzrechts über die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Plänen gelten auch hinsichtlich gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener und daher "potenzieller" FFH-Gebiete.

Zu den Anforderungen an eine sog. "FFH-Vorprüfung" (Screening).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11709/05.OVG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 39.04 vom 08.11.2004

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:eingeschränktes Gewerbegebiet, Baugebietstyp, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetrieb, Nachbarschaftsladen, Convenience-Store
Stichwort:eingeschränktes Gewerbegebiet
Leitsatz:§ 8 BauNVO lässt die Festsetzung eines Gewerbegebiets zu, in dem nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig sind.

Ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m2 kann als "Nachbarschaftsladen" oder " Convenience-Store" ein festsetzungsfähiger Anlagentyp im Sinne vom § 1 Abs. 9 BauNVO sein.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 39.04

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 14 N 02.596 vom 01.03.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Normenkontrolle, Erforderlichkeit, Anpassungsgebot, Ziele, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, allgemeine Zweckbestimmung, Negativplanung, flächenbezogener Schallleistungspegel, Zaunwerte
Stichwort:eingeschränktes Gewerbegebiet
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 14 N 02.596


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