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Eingeschränkte Sonderumlagepflicht des ausscheidenden Vereinsmitglieds

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 83/01 vom 06.02.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Eingeschränkte Sonderumlagepflicht des ausscheidenden Vereinsmitglieds
Stichwort:Eingeschränkte Sonderumlagepflicht des ausscheidenden Vereinsmitglieds
Leitsatz:Ein ehemaliges Vereinsmitglied muss auch dann eine von der Mitgliederversammlung noch während seiner Mitgliedschaft beschlossene, aber erst nach seinem Ausscheiden fällig gewordene Sonderumlage nicht mehr bezahlen, wenn mit dieser Umlage Aufgaben bzw. entstandene Schulden aus der Zeit seiner Mitgliedschaft gedeckt werden sollen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 83/01




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