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Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht

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LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 629/06 vom 22.09.2006

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht, Direktversicherung
Stichwort:Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht
Leitsatz:Hat ein Arbeitnehmer ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht an einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung, dann steht ihm in der Insolvenz des Arbeitgebers ein Aussonderungsrecht i.S.v. § 47 InsO hinsichtlich des Rückkaufswertes der zu seinen Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherung zu (wie BGH, Urteil vom 08.06.2005 - IV ZR 30/04).
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 629/06




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