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Eingehungsbetrug

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, 5 StR 263/08 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:StGB, StPO, VAG
Stichwort:Eingehungsbetrug
Leitsatz:Ein Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Volltext: BGH - Urteil, 5 StR 263/08



OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 788/08 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Stichwort:Eingehungsbetrug
Leitsatz:1. Bei der Prozessführungsbefugnis (einer Partei) handelt es sich um eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung, bei deren Fehlen eine Klage unzulässig ist. Einer Zulässigkeitsrüge (einer Partei) bedarf es nicht; das Gericht muss das Fehlen (der Prozessführungsbefugnis) in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen berücksichtigen.

2. Zwar entfaltet im Urkundsverfahren ein Vorbehaltsurteil grundsätzlich Bindungswirkung für das Nachverfahren (§§ 302, 318 ZPO). Die mit dem Vorbehaltsurteil (zunächst) positiv ausgefallene Zulässigkeitsbeurteilung (der Klage) gilt aber nicht für den erst im Nachverfahren bekannt gewordenen Entzug der Prozessführungsbefugnis eines Insolvenzschuldners durch Übertragung der Verfügungsbefugnis über sein Vermögen auf den Insolvenzverwalter (§ 80 InsO). Dieser wird mit der Übertragung der Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen Partei kraft Amtes (= gesetzliche Prozessstandschaft).

Ist demnach dem Insolvenzschuldner die Prozessführungsbefugnis - durch Entzug der Verfügungsbefugnis nach § 80 InsO - abhanden gekommen und wird dieser Umstand dem Gericht erst im Nachverfahren bekannt, kann einem Vorbehaltsurteil keine Bindungswirkung mehr in Bezug auf die (zunächst angenommene) Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners zukommen. Das die Zulässigkeit (der Klage) bejahende Vorbehaltsurteil ist abzuändern und die Klage abzuweisen.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 788/08

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 89/09 vom 29.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, StGB, HGB
Stichwort:Eingehungsbetrug
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 89/09

OLG-CELLE – Urteil, 8 U 11/09 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:VVG, AHB
Schlagworte:Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden, Bindungswirkung Haftpflichtprozess - für Deckungsprozess
Stichwort:Eingehungsbetrug
Leitsatz:1. Wird in einem Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart, dass der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass eine versicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadensersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann, sowie der Umfang des Versicherungsschutzes sich im übrigen nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung richtet, so kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten ein Darlehen gewährt hat, dieses nicht zurückgezahlt wird, und der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Darlehensnehmer von vornherein nicht zur Rückzahlung in der Lage und/oder willens war (Eingehungsbetrug gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB).

2. Zur Bindungswirkung und Voraussetzungsidentität bei einem Versäumnisurteil für den späteren Deckungsprozess in einem solchen Fall.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 11/09


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