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Einführung eines komfortableren EDV-Systems

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 1865/01 vom 11.12.2001

Rechtsgebiete:LPVG, ZPO
Schlagworte:Mitbestimmung, einstweilige Verfügung, Rechtsschutzbedürfnis, Verfügungsgrund, Verfügungsanspruch, Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens, Vollzug der Maßnahme, Verfahrensanspruch, grundsätzlich neue Arbeitsmethode, Einführung eines komfortableren EDV-Systems
Stichwort:Einführung eines komfortableren EDV-Systems
Leitsatz:1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Beteiligungsrechten, wenn die als mitbestimmungspflichtig angesehene Maßnahme bereits tatsächlich durchgeführt worden ist.

2. Zur Frage, ob die Einführung eines komfortableren EDV-Systems eine der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegende grundsätzlich neue Arbeitsmethode mit sich bringt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, PL 15 S 1865/01




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