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Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren

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OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 WF 203/07 vom 02.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren, Einflussnahme auf die Vorgehensweise des Richters
Stichwort:Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren
Leitsatz:Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung des Gutachterauftrages Sachverständigenablehnung wegen Einflussnahme des Sachverständigen auf das Verfahren und die Vorgehensweise des Richters.

Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise den von für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 WF 203/07




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