( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEeinfacher Bebauungsplan 

einfacher Bebauungsplan

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 D 18/05 vom 17.07.2007

Rechtsgebiete:BauNVO, BauGB
Schlagworte:Sondergebiet Einkaufszentrum, Sortimentsausschluss, Branchenausschluss, Einzelhandelskonzept, Konfliktbewältigung, einfacher Bebauungsplan
Stichwort:einfacher Bebauungsplan
Leitsatz:1. Wird ein Sondergebiet Einkaufszentrum festgesetzt, verstößt es gegen § 11 BauNVO, wenn gleichzeitig vorgenommene Sortimentsbeschränkungen so weitgehend sind, dass kein Warenangebot mehr möglich ist, welches auf aufgrund seiner Art und Vielfalt ein breites Publikum anzusprechen geeignet ist.

2. Werden die Sortimente in einem Sondergebiet Einkaufszentrum beschränkt, müssen die dafür vorliegenden Gründe umso erheblicher sein, je mehr die unternehmerische Dispositionsfreiheit beschränkt wird.

3. Hat eine Gemeinde das Ziel, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in ihrer Innenstadt zu konzentrieren und in den übrigen Stadtgebieten zu beschränken oder auszuschließen, ist sie grundsätzlich nicht verpflichtet, zeitgleich flächendeckend bauplanerisch tätig zu werden. Aus der Begründung eines Plans für nur einen Teil des Gemeindegebiets muss aber ein schlüssiges Konzept für das gesamte Gemeindegebiet hervorgehen; angesichts der faktisch kontingentierenden und wettbewerbslenkenden Wirkung von Standortkonzentrationen muss ein solches Konzept in sich schlüssig und konsequent sein sowie dem Prinzip der Lastengleichheit genügen.

4. Bei einem einfachen Bebauungsplan, der nur die Art der Nutzung regelt, müssen die Konflikte, die gerade mit der Nutzungsart zu tun haben (hier: Altlastenverdacht und Hochwasserschutz), in gleicher Weise gelöst werden wie bei einem qualifizierten Bebauungsplan.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 D 18/05



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 D 12/05 vom 24.04.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BauNVO
Schlagworte:Normenkontrolle, Festsetzungsfindungsverbot, Einfacher Bebauungsplan, Wohnnutzung im Kerngebiet, Geschossflächenanteil, Gehrecht, Passage, Korridor
Stichwort:einfacher Bebauungsplan
Leitsatz:1. Festsetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO können grundsätzlich nicht in einem einfachen Bebauungsplan getroffen werden. Sie setzen vielmehr voraus, dass der Bebauungsplan die zulässige Geschossfläche ebenfalls festsetzt oder dass sich diese wenigstens mittelbar aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt.

2. Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO kann der Anteil der Geschossfläche für Wohnungen nicht von der tatsächlich errichteten Geschossfläche abhängig gemacht werden.

3. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB erlaubt es nicht, die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belastende Fläche deutlich breiter als im Ergebnis gewollt festzusetzen und in den textlichen Festsetzungen zu bestimmen, dass innerhalb dieser festgesetzten Fläche tatsächlich nur ein Teil für eine Passage benötigt wird. Dies läuft auf die Festsetzung eines Korridors für ein Gehrecht hinaus und verstößt gegen das Festsetzungsfindungsverbot.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 D 12/05

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 N 04.217 vom 17.11.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, ROG, BayLplG
Schlagworte:Normenkontrolle, Raumordnende Planung, Entwicklungsflächen für Verkehrsflughafen als Ziel, Vorranggebiet, Möglichkeit einer Rechtsverletzung, Adressat der Landesplanung, parzellenscharfe Erfassung, Nutzungsbeschränkungen, einfacher Bebauungsplan, Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, Planrechtfertigung, Abwägung, Typisierung von Belangen, nachvollziehbare Abwägung
Stichwort:einfacher Bebauungsplan
Leitsatz:1. Auch die parzellenscharfe Festlegung eines Vorrangsgebiets (für die weitere Entwicklung eines Verkehrsflughafens) verletzt den hiervon betroffenen Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks nicht in seinen Rechten i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO

2. Zu den Anforderungen an die Abwägung von Zielen der Raumordnung.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 N 04.217

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1746/02 vom 04.12.2003

Rechtsgebiete:BBauG 1960, BauGB
Schlagworte:einfacher Bebauungsplan, Überleitung, Baulinie, Tiefenwirkung, Verlust des Plandokuments, Ausfertigung, Funktionslosigkeit
Stichwort:einfacher Bebauungsplan
Leitsatz:1. Der Verlust eines Bebauungsplandokuments führt nicht schon für sich genommen zur Ungültigkeit oder zum Außerkrafttreten des betreffenden Plans. Daraus folgt auch, dass nicht allein wegen des Verlusts von Planunterlagen die Möglichkeit von Mängeln im Rechtssetzungsverfahren unterstellt werden darf (wie BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206.96 - NVwZ 1997, 890). Dies gilt auch für die Ausfertigung, deren Fehlerhaftigkeit bei Verlust des Originalplans nicht ohne weiteres angenommen werden darf.

2. Bestandteil eines nach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 übergeleiteten Bebauungsplans können auch bauplanungsrechtliche Vorschriften in einer Landesbauordnung sein, die den Inhalt einer planerischen Festsetzung bestimmen oder ergänzen.

3. Eine unter Geltung der Neuen allgemeinen Bauordnung für das Königreich Württemberg vom 06.10.1872 in einem Baulinien- bzw. Ortsbauplan festgesetzte Baulinie hatte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbaugesetzes 1960 die Folge, dass das Grundstück bis zu einer Tiefe von 50 m - gemessen ab der Linie - als bebaubar galt. Mit diesem Inhalt entsprach sie der Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche und konnte nach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 als nicht qualifizierter Bebauungsplan übergeleitet werden (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 2447/97 - NuR 1999, 332, und - 8 S 2430/97 - PBauE § 173 BBauG 1960 Nr. 1).

4. Allein durch Zeitablauf - hier fast 100 Jahre - wird eine bauplanerische Festsetzung in der Regel nicht funktionslos.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1746/02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/einfacher-bebauungsplan

"einfacher Bebauungsplan - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN