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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 27.00 vom 23.11.2000

Rechtsgebiete:BGB, EV, VZOG
Schlagworte:Sondervermögen Reichsbahn, Reichsbahn, Sondervermögen, Verwaltungsnutzung (i.S.d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV), Funktionsprinzip, Eigentumsübergang, gesetzlicher -, gesetzlicher Eigentumsübergang zum Beitrittszeitpunkt, Beitrittszeit, Zuordnungskonkurrenz zum -, Grundstück (§ 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG), Baulichkeit, rechtlich selbständige -, rechtlich selbständige Baulichkeit, Stichtage, für Vermögenszuordnung, kommunale Verwaltungsnutzung, Bahnbetriebsgrundstück, Nutzung, unterirdische bzw. oberirdische - eines Grundstücks, Tunnel, S-Bahn-Tunnelanlage, Vermögensgegenstand, Sache, öffentliche, öffentliche Sache.
Stichwort:eines Grundstücks
Leitsatz:Leitsatz:

Die Zuordnung eines für Verwaltungsaufgaben genutzten Grundstücks muss nicht notwendigerweise eine unterirdisch verlaufende S-Bahn-Tunnelanlage umfassen; diese kann neben dem Grundstück selbständiges Zuordnungsobjekt sein.

Urteil des 3. Senats vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 -

I. VG Berlin vom 28.01.2000 - Az.: VG 3 A 631.97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 27.00




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