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eines durch Vorschädigung bereits beeinträchtigten Beamten

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 27.99 vom 21.09.2000

Rechtsgebiete:BeamtVG F 1987, BeamtVG, SchwbG F 1979, SchwbG, GG
Schlagworte:Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits beeinträchtigte Beamte, Berechnung nach der sog. Subtraktionsmethode, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Bewertung der dienstunfallbedingten - eines durch Vorschädigung bereits beeinträchtigten Beamten, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über die auf Vorschädigung zurückzuführende -, uneinheitliche Bedeutung des Begriffs der - nach BeamtVG und SchwbG, Stichtagsregelung, Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz (hier: § 85 Abs. 8 BeamtVG).
Stichwort:eines durch Vorschädigung bereits beeinträchtigten Beamten
Leitsatz:Leitsatz:

Bei der Festsetzung eines Unfallausgleichs nach der sog. Subtraktionsmethode (§ 35 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG F 1987) ist der Dienstherr nicht an die Feststellung des Versorgungsamtes gebunden, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Vorschädigung gemindert ist.

Urteil des 2. Senats vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 27.99

I. VG Karlsruhe vom 02.02.1996 - Az.: VG 13 K 85/94 -
II. VGH Mannheim vom 22.12.1998 - Az.: VGH 4 S 866/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 27.99




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