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eine Prozessgebühr des gegnerischen Anwalts zu erstatten

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 Ta 30/00 vom 15.05.2000

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Sachdienliche Verfahrensweise als Voraussetzung für Erstattung von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, keine Pflicht des Berufungsklägers, eine Prozessgebühr des gegnerischen Anwalts zu erstatten, die dadurch entstanden ist, dass vor Begründung der Berufung die schriftsätzliche Ankündigung des Antrags auf deren Zurückweisung erfolgt ist
Stichwort:eine Prozessgebühr des gegnerischen Anwalts zu erstatten
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 Ta 30/00




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