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Einbürgerungsrichtlinien

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 16.98 vom 22.06.1999

Rechtsgebiete:RuStAG, 1. StARegG
Schlagworte:Abkömmling, Arbeitslosenhilfe, ehemaliger Deutscher, Einbürgerung, Einbürgerungsrichtlinien, Niederlassung im Inland, öffentliche Fürsorge, staatliches Einbürgerungsinteresse, Unterhaltsfähigkeit.
Stichwort:Einbürgerungsrichtlinien
Leitsatz:Leitsätze:

1. Wer Arbeitslosenhilfe bezieht, ist nicht im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG imstande, sich und seine Angehörigen zu ernähren.

2. Die Regelung des § 13 RuStAG, derzufolge ehemalige Deutsche und ihre Abkömmlinge, die sich nicht im Inland niedergelassen haben, ohne Erfüllung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 RuStAG eingebürgert werden können, ist nicht entsprechend auf Einbürgerungsbewerber anwendbar, die ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben.

Urteil des 1. Senats vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 -

I. VG Hamburg vom 11.12.1996 - Az.: 7 VG 39/95 -
II. OVG Hamburg vom 23.02.1998 - Az.: OVG Bf III 13/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 16.98




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