JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einbürgerungsgebühr
| Rechtsgebiete: | AuslG (2001), GFK |
| Schlagworte: | Einbürgerungsgebühr, Erlass Einbürgerungsgebühr, Ermäßigung Einbürgerungsgebühr, Flüchtling, Einbürgerungsgebühr -, Gebührenerlass bei Einbürgerungsgebühr, Gebührenermäßigung bei Einbürgerungsgebühr |
| Stichwort: | Einbürgerungsgebühr |
| Leitsatz: | 1. Art 34 Satz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention gebietet nicht, die nach § 90 Satz 3 AuslG (2001) bereits wegen seiner wirtschaftlichen Lage ermessensfehlerfrei reduzierte Gebühr für die Einbürgerung eines Einbürgerungsbewerbers allein wegen seiner Stellung als anerkannter Flüchtling zusätzlich zu ermäßigen oder vollständig zu erlassen. 2. Die Flüchtlingseigenschaft eines Einbürgerungsbewerbers ist für den Fall, dass nach Grund und Höhe wegen der wirtschaftlichen Situation des Einbürgerungsbewerbers eine Entscheidung über eine Gebührenermäßigung oder einen Gebührenerlass zu treffen ist, zu dessen Gunsten bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 27.05 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG (2001), GFK |
| Schlagworte: | Einbürgerungsgebühr, Erlass Einbürgerungsgebühr, Ermäßigung Einbürgerungsgebühr, Flüchtling, Einbürgerungsgebühr -, Gebührenerlass bei Einbürgerungsgebühr, Gebührenermäßigung bei Einbürgerungsgebühr |
| Stichwort: | Einbürgerungsgebühr |
| Leitsatz: | 1. Art 34 Satz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention gebietet nicht, die nach § 90 Satz 3 AuslG (2001) bereits wegen seiner wirtschaftlichen Lage ermessensfehlerfrei reduzierte Gebühr für die Einbürgerung eines Einbürgerungsbewerbers allein wegen seiner Stellung als anerkannter Flüchtling zusätzlich zu ermäßigen oder vollständig zu erlassen. 2. Die Flüchtlingseigenschaft eines Einbürgerungsbewerbers ist für den Fall, dass nach Grund und Höhe wegen der wirtschaftlichen Situation des Einbürgerungsbewerbers eine Entscheidung über eine Gebührenermäßigung oder einen Gebührenerlass zu treffen ist, zu dessen Gunsten bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 26.05 | |
| Rechtsgebiete: | GFK, AuslG, StAG |
| Schlagworte: | Einbürgerungsgebühr, Wohlwollensgebot, Genfer Flüchtlingskonvention |
| Stichwort: | Einbürgerungsgebühr |
| Leitsatz: | 1. Art. 34 Satz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention ist, soweit er ein Wohlwollensgebot enthält, das auf das Ermessen der Einbürgerungsbehörden bei der Bemessung der Gebühren einwirkt, unmittelbar anwendbar. 2. Dem Wohlwollensgebot des Art. 34 Satz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention ist jedenfalls dann ausreichend Rechnung getragen, wenn die Einbürgerungsgebühren nicht über die Deckung des Kostenaufwandes hinausgehen und im Bedarfsfall so weit ermäßigt werden, dass sie auch für finanziell schlecht gestellte Flüchtlinge kein Hindernis für die Einbürgerung darstellen. Eine weitergehende zusätzliche Gebührenermäßigung allein im Hinblick auf den Flüchtlingsstatus des Einbürgerungsbewerbers verlangt das Wohlwollensgebot nicht. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 1 A 196/04 | |
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