JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einbringen
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBG, LbV |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens, Funktionsstelle einer Fachbetreuung an einer städtischen Berufsschule BesGr. A 15, Gleichwertigkeit von periodischen Beurteilungen und Leistungsberichten im Stellenbesetzungsverfahren, Anwendung eines strengeren Beurteilungsmaßstabs infolge geänderter Praxis des Dienstherrn zur Ausschöpfung der vollen Notenbandbreite, Niedrigeres Gesamtprädikat (Notenstufe) bei gleich gebliebenen Leistungen wegen strengeren Beurteilungsmaßstabs |
| Stichwort: | Einbringen |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 CE 09.493 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Schlagworte: | Arbeitnehmereigenschaft - Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters |
| Stichwort: | Einbringen |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 31/08 | |
| Rechtsgebiete: | NWG, WHG, GG, BGB, WaStrVermG, Staatsvertrag |
| Stichwort: | Einbringen |
| Leitsatz: | Die in dem Wassergesetz eines Landes (hier: Niedersachsen) enthaltene Regelung, wonach das Grundeigentum nicht zur Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Gewässern, ausgenommen für das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, berechtigt (§ 2b Nr. 3 NWG), ist auch für den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen (hier: der Fulda) verbindlich. Daher ist die in einem zwischen der Bundesrepublik (Wasser- und Schifffahrtsdirektion) und einem Unternehmen geschlossenen Nutzungsvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach für die Nutzung der Wasserkraft (hier: zum Zwecke der Gewinnung elektrischer Energie) ein laufendes Entgelt zu zahlen ist, nach § 134 BGB nichtig. |
| Volltext: BGH - Urteil, III ZR 48/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsrente, Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost |
| Stichwort: | Einbringen |
| Leitsatz: | Versorgungsordnungen, die für Entgeltbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als für Bestandteile bis zu dieser Grenze vorsehen, tragen dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf Rechnung. Sie sind für Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich auch unter Geltung der Beitragsbemessungsgrenze Ost arbeitet, ergänzend auszulegen. Es ist dann bei Anwendung der Rentenformel statt der Beitragsbemessungsgrenze West ein nach zeitlichen Anteilen gewichteter Wert zwischen den beiden Beitragsbemessungsgrenzen zugrunde zu legen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 640/07 | |
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