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Einbeziehungsbescheid

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 52/03 vom 30.05.2003

Rechtsgebiete:BVFG/2001, BVFG/1993
Schlagworte:Spätaussiedler, Abkömmlinge, Erklärung zur deutschen Nationalität, Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Einbeziehungsbescheid, Tod der Bezugsperson
Stichwort:Einbeziehungsbescheid
Leitsatz:1. Die Einbeziehung eines Abkömmlings in den Aufnahmebescheid eines deutschen Elternteils verliert nicht schon dadurch ihre Wirkung, dass der Elternteil vor der Aussiedlung verstirbt.

2. Wer im Zeitpunkt seiner Aussiedlung noch nicht 16 Jahre alt war, konnte sich bis dahin weder zur deutschen Nationalität erklären noch zum deutschen Volkstum bekennen; soweit er nicht nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat, kann er schon deshalb nicht aus eigenem Recht Spätaussiedler sein.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 52/03




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