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Einbeziehung von Rentenanwartschaften mit nicht erfüllter Wartezeit in den Versorgungsausgleich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 UF 58/00 vom 19.02.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Einbeziehung von Rentenanwartschaften mit nicht erfüllter Wartezeit in den Versorgungsausgleich
Stichwort:Einbeziehung von Rentenanwartschaften mit nicht erfüllter Wartezeit in den Versorgungsausgleich
Leitsatz:In den Versorgungsausgleich sind auch Rentenanwartschaften einzubeziehen, die wegen nicht erfüllter Wartezeit voraussichtlich zu keinem Rentenanspruch führen werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 12 UF 58/00




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