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Einbeziehung nichtanhängiger Ansprüche im Berufungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 431/00 vom 07.12.2000

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Vergleichsgebühr - Einbeziehung nichtanhängiger Ansprüche im Berufungsverfahren
Stichwort:Einbeziehung nichtanhängiger Ansprüche im Berufungsverfahren
Leitsatz:Werden in einem Berufungsverfahren nichtanhängige Ansprüche mitverglichen, entsteht nach deren Wert eine 19,5/10-Vergleichsgebühr (wobei die Höchstgrenze des § 13 Abs. 3 BRAGO zu beachten ist).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 7 Ta 431/00




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