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Einbeziehung in das Verfahren -Unstreitigstellen von Anspruchsvoraussetzungen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 8/9b SO 20/06 R vom 11.12.2007

Rechtsgebiete:BSHG, SGB XII, SGB X, SGG, VwGO, GHBG NW
Schlagworte:Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes Einkommen iS des § 77 Abs 1 S 1 BSHG bzw § 83 Abs 1 SGB XII - keine Verwertung des angesparten Blindengeldes - Härtefall -sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung in das Verfahren -Unstreitigstellen von Anspruchsvoraussetzungen - Revisibilität von länderrechtlichen Vorschriften
Stichwort:Einbeziehung in das Verfahren -Unstreitigstellen von Anspruchsvoraussetzungen
Leitsatz:Das aus dem Blindengeld angesparte Guthaben ist bei der Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als Vermögen zu berücksichtigen.
Volltext: BSG - Urteil, B 8/9b SO 20/06 R




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