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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 47.03 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Aufnahmeverfahren, im Wege des - verlassen, Aufnahmebescheid, Einbeziehung in -, Einbeziehung, Akzessorietät der - in den Aufnahmebescheid, Akzessorietät der Einbeziehung in den Aufnahmebescheid, Tod der Bezugsperson, keine Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens nach -
Stichwort:Einbeziehung in -
Leitsatz:Mit dem Tod einer in § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG bezeichneten Person wird infolge der Unwirksamkeit des ihr erteilten Aufnahmebescheides auch die akzessorische Einbeziehung von Ehegatte und Abkömmlingen unwirksam.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 47.03




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