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Einbeziehung eines Grundstücks in Bebauungsplan

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 1.03 vom 30.04.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Normenkontrolle, Antragsbefugnis, abwägungserheblicher Belang, Einbeziehung eines Grundstücks in Bebauungsplan
Stichwort:Einbeziehung eines Grundstücks in Bebauungsplan
Leitsatz:Das Interesse, mit einem - bisher nicht bebaubaren - Grundstück in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans einbezogen zu werden, ist für sich genommen kein abwägungserheblicher Belang, der dem Eigentümer die Antragsbefugnis für eine Normenkontrolle (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) vermitteln kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 1.03




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