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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 22.06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:GG, VersG
Schlagworte:Versammlungseigenschaft, Informationsstand, Einbeziehung Außenstehender
Stichwort:Einbeziehung Außenstehender
Leitsatz:Soll nach der Konzeption einer geplanten Veranstaltung diese einen Rahmen bieten, in den Außenstehende zum Zwecke der kollektiven Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung einbezogen werden sollen, handelt es sich um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes auch dann, wenn die Veranstaltung informative Elemente enthält.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 22.06




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