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Einberufungsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 9.07 vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellung, besondere Härte, Studium, drittes Semester, dualer Studiengang, Wehrgerechtigkeit
Stichwort:Einberufungsbescheid
Leitsatz:Die Zurückstellung wegen einer Ausbildung im dualen Studiengang richtet sich nach den Anforderungen an Studierende in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b Alt. 1 WPflG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 9.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 28.06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellung, besondere Härte, Berufsausbildung, Meisterprüfung, Vorbereitungskurs, Erledigung in der Hauptsache, einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger
Stichwort:Einberufungsbescheid
Leitsatz:Bei dem Vorbereitungslehrgang zu einer Meisterprüfung handelt es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Zurückstellungstatbestandes nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 28.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 2.07 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, VwZG, WPflG, KDVG
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Ablehnung, Überprüfung durch das Revisionsgericht, Gehörsrüge, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme, Ermessen, Treu und Glauben, Formenmissbrauch, Einberufungsbescheid, fiktiver Zugang
Stichwort:Einberufungsbescheid
Leitsatz:Hebt die Behörde - statt einen Abhilfebescheid nach § 72 VwGO zu erlassen - einen Einberufungsbescheid wegen eines vor dessen Zustellung eingegangenen Kriegsdienstverweigerungsantrages im Wege der Rücknahme nach § 48 VwVfG auf, so handelt sie auch dann nicht treuwidrig, wenn sich dem Einberufungsbescheid etwa anhaftende weitere Rechtsmängel bis zum Gestellungstermin hätten korrigieren lassen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 2.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 53.05 vom 02.05.2006

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellungsgründe, maßgeblicher Zeitpunkt, Aufklärungspflicht
Stichwort:Einberufungsbescheid
Leitsatz:Dass die im maßgeblichen Gestellungszeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse für die abschließende rechtliche Beurteilung eines Einberufungsbescheides noch nicht hinreichten, berührt nicht die Pflicht des Verwaltungsgerichts, im nachfolgenden Klageverfahren den entscheidungserheblichen Sachverhalt bezogen auf jenen Zeitpunkt vollständig aufzuklären.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 53.05


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