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Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum

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OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 5100/01 vom 14.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum
Stichwort:Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum
Leitsatz:Der erstmalige Einbau einer Zentralheizung und zentralen Wasserversorgungsanlage nebst Umgestaltung der Bäder ist in der Regel keine notwendige Erhaltungsmaßnahme im Sinne von § 744 Abs. 2 BGB. Dies gilt auch, wenn die vorhandenen Einzelöfen veraltet und oft defekt waren.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 5100/01




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