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Einbau einer Weichenverbindung als für sich genommen unerheblicher baulicher Eingriff

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 A 02.40013 vom 25.02.2003

Rechtsgebiete:16. BImSchG
Schlagworte:Begriff der wesentlichen Änderung eines Schienenwegs, Begriff des erheblichen baulichen Eingriffs, Einbau einer Weichenverbindung als für sich genommen unerheblicher baulicher Eingriff, der aber Bestandteil eines größeren und damit erheblichen baulichen Eingriffs ist, unzulässige Ermittlung des Beurteilungspegels mit Hilfe der sog. Baugrubenmodells "Schiene", Ermittlung des Beurteilungspegels unter Einbeziehung des baulich geänderten Abschnitts und des sich anschließenden baulich nicht veränderten Bereichs, soweit der akustische Einwirkungsbereich des baulich geänderten Abschnitts reicht.
Stichwort:Einbau einer Weichenverbindung als für sich genommen unerheblicher baulicher Eingriff
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 A 02.40013




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