JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ein Tinnitus kann entschädigungspflichtige Unfallfolge sein.
| Rechtsgebiete: | AUB |
| Schlagworte: | Ein Tinnitus kann entschädigungspflichtige Unfallfolge sein. |
| Stichwort: | Ein Tinnitus kann entschädigungspflichtige Unfallfolge sein. |
| Leitsatz: | Er kann im Gefolge eines Knalltraumas durch eine Schädigung der Haarzellen des Innenohrs und eine dadurch bedingte Veränderung der Hörwahrnehmung und -verarbeitung entstanden sein. Hierin ist eine "durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems" im Sinn von § 10 Nr. 5 AUB 61 zu sehen. Sofern dem Versicherer nicht der Nachweis des Ausschlusses eines derartigen möglichen Ursachenzusammenhangs gelingt, ist er für eine durch den Tinnitus bedingte Invalidität leistungspflichtig. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 10 U 1406/03 | |
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